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VG Ansbach, 05.04.2006 - AN 9 K 04.31234 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, allgemeine Gefahr, Abschiebungsstopp, psychische Erkrankung, Depression, Angststörung, medizinische Versorgung, Minderjährige, alleinstehende Personen, Sprachkenntnisse, Versorgungslage, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02
Gewährung von Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der …
Auszug aus VG Ansbach, 05.04.2006 - AN 9 K 04.31234
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. zuletzt Beschluss vom 10.9.2002 - 1 B 26.02 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6), der das Gericht folgt, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG 1990 (entspricht § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) dann aus, wenn bei allgemeinen Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 (entspricht § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG), die dem einzelnen Ausländer nicht nur persönlich, sondern als Teil einer bestimmten Bevölkerungsgruppe drohen, Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörde nach § 54 AuslG 1990 (entspricht § 60 a AufenthG) gewährt wird.
- VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30917
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Beklagte war nicht verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Irak für die Kläger ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, weil die Kläger - wie bereits ausgeführt - durch das in Bayern derzeit bestehende generelle Verbot der Abschiebung in den Irak hinreichend geschützt sind (a. A.: VG Ansbach, Urteil vom 18. Februar 2004 - AN 4 K 04.30025; VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2004 - RN 8 K 03.31503; VG Ansbach, Urteil vom 5. April 2006 - AN 9 K 04.31234; VG. - VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30304
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Beklagte war nicht verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Irak für den Kläger ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, weil der Kläger - wie bereits ausgeführt - durch das in Bayern derzeit bestehende generelle Verbot der Abschiebung in den Irak hinreichend geschützt sind (a. A.: VG Ansbach, Urteil vom 18. Februar 2004 - AN 4 K 04.30025; VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2004 - RN 8 K 03.31503; VG Ansbach, Urteil vom 5. April 2006 - AN 9 K 04.31234; VG Ansbach, Urteil vom 28. Juli 2006 - AN 4 K 06.30489). - VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30253
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Beklagte war nicht verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Irak für den Kläger ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, weil der Kläger - wie bereits ausgeführt - durch das in Bayern derzeit bestehende generelle Verbot der Abschiebung in den Irak hinreichend geschützt sind (a. A.: VG Ansbach, Urteil vom 18. Februar 2004 - AN 4 K 04.30025; VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2004 - RN 8 K 03.31503; VG Ansbach, Urteil vom 5. April 2006 - AN 9 K 04.31234; VG Ansbach, Urteil vom 28. Juli 2006 - AN 4 K 06.30489). - VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30252
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Beklagte war nicht verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Irak für den Kläger ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, weil der Kläger - wie bereits ausgeführt - durch das in Bayern derzeit bestehende generelle Verbot der Abschiebung in den Irak hinreichend geschützt sind (a. A.: VG Ansbach, Urteil vom 18. Februar 2004 - AN 4 K 04.30025; VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2004 - RN 8 K 03.31503; VG Ansbach, Urteil vom 5. April 2006 - AN 9 K 04.31234; VG Ansbach, Urteil vom 28. Juli 2006 - AN 4 K 06.30489).